Verwaltungs- und Beratungsgremien

1. Vorstand

Der Generaldirektor der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) wird auf Vorschlag der Regierung vom König ernannt. Um das Alltagsmanagement der FANK sicherzustellen, wird er von Abteilungsleitern (Einrichtungen und Abfall, Sicherheit und Transport, Gesundheit und Umwelt, Unterstützung) unterstützt.

2. Verwaltungsrat

Vorsitzende: Valérie Tanghe

Mitglieder: Jihane Annane, Philippe Bouko, Karina De Beule, Veroniek De Mulder, Robin Dhaene, Patrick D’hondt, Mathieu Raedts, Alex Reuter, Jan Schaerlaekens, Wissal Selmi, Sven Vaneycken, Claude Van Grembergen.

Regierungskommissar

Ibrahim El Ouakili

Prüfungsausschuss

Vorsitzender: Sven Vaneycken

Mitglieder: Robin Dhaene, Mathieu Raedts, Alex Reuter

Strategieausschuss

Vorsitzender: Claude Van Grembergen

Mitglieder: Jihane Annane, Veroniek De Mulder, Jan Schaerlaekens

3. Wissenschaftlicher Rat für ionisierende Strahlung

} tr th, tr td { border: 1px solid #e6e6e6; } tr th { background-color: #f5f5f5; } Der Wissenschaftliche Rat für ionisierende Strahlung ist ein unabhängiges Gremium, dem Mitglieder angehören, die von der zuständigen Ministerin oder dem zuständigen Minister ernannt werden und über Fachkenntnisse im nuklearen Bereich verfügen. Die wissenschaftlichen Mitglieder des Rates werden aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse oder ihrer spezifischen Erfahrung auf dem Gebiet der Nuklearwissenschaften oder der nuklearen Sicherheit ausgewählt. Sie verfügen über Kompetenzen oder Erfahrungen in mindestens einem technisch‑wissenschaftlichen Bereich, der für die Bewertung der nuklearen Sicherheit, der nuklearen Sicherung und des Strahlenschutzes in den verschiedenen Phasen des nuklearen Brennstoffkreislaufs – einschließlich der letzten Phase dieses Kreislaufs – sowie in den unterschiedlichen Anwendungen ionisierender Strahlung von Nutzen ist.

Der Rat gibt unter anderem Stellungnahmen zu den Genehmigungen ab, die für die großen kerntechnischen Anlagen unseres Landes (Einrichtungen der Klasse I) zu erteilen sind. Darüber hinaus verfolgt der Wissenschaftliche Rat die Entwicklungen der Fachkenntnisse in den Bereichen nukleare Sicherheit, nukleare Sicherung und Strahlenschutz.

Vorsitzender: William D'Haeseleer 

Mitglieder: Marc Bleus, Johan Camps, Pascal Carlier, Yves Comptdaer, Bernard Deckers, Pascal Froment, Paul Gielen, Michel Giot, Serge Goldman, Karin Haustermans, Pierre Kockerols, Pierre-Etienne Labeau, André Luxen, Eric Maillet, Gaëtane Metz, Kamr Eddine Oulid Dren, Jacques Pirson, Leo Sannen, Nathal Severijns, Hubert Thierens, Jozef Van Cauteren, Geert Van den Branden, Hans Vanmarcke, Kim Verbeken, Jean Vereecken. 

Vertreter der Sicherheitsbehörde: Pascale Absil (FANK), Audrey Hermans (FANK), Michel Van Haesendonck (Bel V),  Frederik Van Wonterghem (FANK), An Wertelaers (FANK).

Technische Tochterorganisation Bel V

Am 23. September 2019 unterzeichneten die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) und Bel V einen Managementvertrag. Dieser Managementvertrag definiert die Aufgaben, die die FANK an Bel V überträgt, die Bedingungen dieser Befugnisübertragung sowie die Kontrolle, die die FANK über die ordnungsgemäße Erfüllung dieser delegierten Aufgaben ausübt. Der Managementvertrag wurde am 30. Oktober 2019 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Kontext

Die Änderung der AOSIS vom 6. Dezember 2018 beinhaltet nicht nur eine tiefgreifende Überarbeitung der Kontrolltätigkeiten vor Ort, sondern lieferte auch die notwendige Rechtsgrundlage für die Übertragung der Aufgaben an Bel V.

Dieser Königliche Erlass legt eindeutig fest, welche Kontrollaufgaben von der FANK an Bel V übertragen werden können, und definiert deren praktische Modalitäten. Es sieht auch vor, dass die FANK und Bel V einen Managementvertrag abschließen, um diesen Erlass zu konkretisieren.

Managementvertrag

In Übereinstimmung mit dem königlichen Erlass vom 6. Dezember 2018 regelt der von den Vorstandsvorsitzenden und Generaldirektoren der FANK und der Bel V unterzeichnete Managementvertrag folgende Aspekte:

  1. die Verfahren zur Erstellung, Genehmigung, Änderung und Überwachung des jährlichen Planes für die Sicherheitskontrolle und -bewertung;
  2. die Zusammenarbeit und Unterstützung im Rahmen der Tätigkeiten der Agentur;
  3. die Erstellung strategischer und operativer Pläne;
  4. das Managementsystem und das Kompetenzmanagement;
  5. die praktischen Modalitäten für die Überwachung von Bel V durch die Agentur.

Delegierte Aufgaben

Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsrates des Bundesamtes für kerntechnische Überwachung vom 6. Dezember 2024, der auf der Grundlage von Artikel 14ter, §1 des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung und über das Bundesamt für kerntechnische Überwachung gefasst wurde, werden dem Bel V für die Dauer von sechs Jahren, beginnend am 1. März 2025, folgende Aufgaben übertragen:

  1. In Anwendung der Artikel 23.1.2.2 (Überwachung der Warenkontrolle - Betriebe der Klasse I) und 23.1.3.3 (Überwachung der Warenkontrolle - Betriebe der Klasse IIA) der ARBIS: die regelmäßigen Kontrollen der Anlagen in den in Artikel 3.1 Buchstabe a) (Klasse I) und 3.3 der ARBIS (Klasse IIA) genannten Betrieben;
     
  2. Die Sicherheitsbewertungen im Zusammenhang mit:
  • den Feststellungen der Inspektionen der Anlagen;
  • den Genehmigungen der Entscheidungen der physischen Kontrolle der Betreiber, wie in den Artikeln 23 1.2.2 und 23.1.3.3 der ARBIS vorgesehen
  • die Studien und Analysen, die gemäß dem Königlichen Erlass vom 30. November 2011 über die Sicherheitsvorschriften für kerntechnische Anlagen durchgeführt werden;
  • die Genehmigungsanträge gemäß Artikel 6.2 (Betriebe der Klasse I) und 7.2 (Betriebe der Klasse IIA) ARBIS;
  • die Übergabe der in den Artikeln 6.9 (Betriebe der Klasse I) und 15/1 (Betriebe der Klasse IIA) ARBIS genannten Anlagen.

 

 

Last updated on: